Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tierarztpraxis Dogtor*
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Tierarztpraxis Dogtor* im Bereich der tierärztlichen Versorgung, die über die Website www.dogtor.at oder in anderen Formen, wie z.B. telefonischer oder persönlicher Kontakt, angeboten werden.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen dem Tierhalter und der Tierarztpraxis Dogtor* kommt zustande, sobald eine Terminanfrage über die Website, telefonisch oder per E-Mail erfolgt ist und von der Praxis bestätigt wird.
2.2. Die Anmeldung oder Buchung eines Termins über die Website stellt ein verbindliches Angebot des Tierhalters dar, das durch die Bestätigung der Praxis angenommen wird, weswegen im Falle einer Terminabsage binnen 24 Stunden durch den Tierhalter eine Ausfallsgebühr verrechnet wird. Siehe Punkt „Terminabsage“.
3. Leistungen und Preise
3.1. Die auf der Website angegebenen Leistungen umfassen alle medizinischen und diagnostischen Maßnahmen, die im Rahmen der tierärztlichen Versorgung durchgeführt werden können.
3.2. Die Preise orientieren sich am Stundensatz der Österreichischen Tierärztekammer: https://www.tieraerztekammer.at/fileadmin/daten/Oeffentlicher_Bereich/Kammer/Kundmachungen/2024/Verlautbarung_Stundensatz_fuer_tieraerztliche_Leistungen_ab_25.11.24.pdf . Alle Preisangaben sind, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.3. Für spezielle Leistungen oder außergewöhnliche Aufwendungen (z. B. Notfall- oder Wochenend-/Feiertagskonsultationen) können zusätzliche Gebühren anfallen.
3.4. Sollte eine Behandlung ohne Termin oder außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen, so wird ein Notdienstzuschlag verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Bezahlung der tierärztlichen Leistungen erfolgt sofort nach Abschluss des Termins vor Ort.
4.2. Zahlungen können per Barzahlung, EC-Karte oder Kreditkarte geleistet werden.
4.3. Sollte eine Rechnung erstellt werden, ist diese sofort nach Erhalt fällig.
5. Terminabsage
5.1. Ein vereinbarter Termin kann bis zu 24 Stunden vor dem festgelegten Zeitpunkt kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
5.2. Bei Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen des Tierhalters wird eine Ausfallgebühr fällig, es sei denn, der Tierarzt hat eine andere Vereinbarung getroffen.
5.3. Diese ist prompt, jedenfalls spätestens binnen 14 Tagen zu bezahlen. Es werden keine weiteren Termine an den Tierhalter vergeben, so lange die Ausfallsgebühr bzw. allfällige Rechnungen nicht beglichen wurden.
6. Haftung
6.1. Die Tierarztpraxis Dogtor* übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung von Medikamenten oder Geräten seitens des Tierhalters entstehen.
6.2. Die Haftung für Schäden, die durch Fehler in der tierärztlichen Behandlung entstehen, ist auf den Betrag der erbrachten Leistung begrenzt, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
7. Datenschutz
7.1. Die Tierarztpraxis Dogtor* erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der Tierhalter gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
7.2. Weitere Informationen zur Verarbeitung von Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung: www.dogtor.at/dsgvo
7.3. Es kann eine Löschung aller personenbezogenen Daten, die gespeichert wurden, angefordert werden. Dies umfasst nicht die Daten, die aufgrund administrativer, rechtlicher oder sicherheitsrelevanter Notwendigkeiten aufbewahrt werden müssen.
8. Urheberrechte
8.1. Alle Inhalte auf der Website, einschließlich Texte, Bilder, Grafiken und Logos, sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Inhalten ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Tierarztpraxis Dogtor* zulässig.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
9.2. Gerichtsstand ist das BG Mistelbach, sofern der Tierhalter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
9.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.